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   OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15 (https://dejure.org/2020,33422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 (https://dejure.org/2020,33422)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 (https://dejure.org/2020,33422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 7 BauGB, § 2 Abs 3 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 215 Abs 1 BauGB, § 4 Abs 3 GemO SH
    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines befangenen Ratsmitglieds; Geltendmachung eines Verfahrens- oder Formfehlers nach Ablauf der Jahresfrist; Anforderungen an eine Rüge von Ermittlungs- und Bewertungsmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 198
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17

    Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Der Eingang bei Gericht genügt nicht(BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 4 BN 44.17 -Rn. 4, juris; vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 1 KN 3/14 -, Rn. 36, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht zudem davon aus, dass § 167 ZPO nicht anwendbar ist (BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 4 BN 44.17 -, Rn. 4, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris).

    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 MR 1/19 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris).

  • BVerwG, 25.09.2019 - 4 BN 13.19

    (pauschale) Bezugnahme auf Einwendungsschreiben; Anforderungen an die Rüge;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Das erfordert einen Bezug zur Abwägungsentscheidung der Gemeinde (BVerwG, Beschluss vom 25. September 2019 - 4 BN 13.19 -, Rn. 6, juris).

    Diese Rechtsprechung ist überzeugend, zumal das Bundesverwaltungsgericht fordert, dass die Rüge von Ermittlungs- und Bewertungsmängeln im Sinne von § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 3 BauGB einen Bezug zur Abwägungsentscheidung der Gemeinde aufweist (BVerwG, Urteil vom 25. September 2019 - 4 BN 13.19 -, Rn. 6, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2014 - 1 KN 3/14

    Normenkontrolle eines Änderungsbebauungsplans; Jahresfrist; Abstufung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Der Eingang bei Gericht genügt nicht(BVerwG, Beschluss vom 21. August 2018 - 4 BN 44.17 -Rn. 4, juris; vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 1 KN 3/14 -, Rn. 36, juris).

    Die Rügepflicht hat eine Anstoßfunktion und verlangt, dass ein bestimmter "wunder Punkt" der Bebauungsplansatzung so angesprochen wird, dass die Gemeinde etwaige (verfahrensrechtliche) Folgerungen prüfen kann; eine darüber hinaus gehende, argumentativ angereicherte Auseinandersetzung mit den die Abwägungsentscheidung der Gemeinde tragenden Gründen wird in der Rüge nicht verlangt (Schl.-Holst OVG, Urteil vom 17. Juli 2014 - 1 KN 3/14 -, Rn. 36, juris).

  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Aufstellungsbeschluss aus der Sicht des Bundesrechts als Wirksamkeitsvoraussetzung für den späteren Bebauungsplan nicht erforderlich (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1988 - 4 N 4/87 -, Rn. 28, juris).

    Für das Zustandekommen eines Bebauungsplans ist bundesrechtlich ein rechtswirksamer Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ausreichend (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 28. Januar 2008 - 1 C 10634/07 -, Rn. 20, juris mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 15. April 1988 - 4 N 4.87 -).

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Treffe eine Gemeinde aber Festsetzungen, die ihren planerischen Absichten widersprächen, fielen diese Fehler unter § 214 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz BauGB (BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 -).

    Damit macht sie nämlich einen Verstoß gegen § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB geltend, indem sie argumentiert, der Inhalt des Plans sei nicht von einer darauf ausgerichteten Abwägungsentscheidung getragen (BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 -, Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 06.06.1997 - 4 NB 6.97

    Bauplanungsrecht - Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Für deren Annahme werde zwar eine besondere Zurückhaltung angemahnt, da ein Planinhalt mit den tatsächlichen Verhältnissen im Plangebiet nicht übereinstimmen müsse, sondern die Planungshoheit das Recht umfasse, sich über die tatsächlichen Verhältnisse hinwegzusetzen (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 NB 6.97 -).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die jeweilige Festsetzung geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplans einen wirksamen Beitrag zu leisten.Wird geltend gemacht, eine Festsetzung sei nicht erst nachträglich funktionslos geworden, sondern bereits im Zeitpunkt der Inkraftsetzung des Bebauungsplans funktionslos gewesen, so ist bei der Annahme eines Geltungsmangels zusätzliche Zurückhaltung zu üben (BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 1997 - 4 NB 6.97 -, Rn. 10 f., juris).

  • BVerwG, 11.12.2000 - 4 BN 58.00

    Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans; Prüfungsgegenstand und Prüfungsumfang im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Werde die dem neuen Plan widersprechende Bebauung allerdings fortgeführt, so könne bei Vorliegen eines solchen Altbestandes schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit der Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden könne und dieser funktionslos werde (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -).

    Insoweit mag allerdings bei einem planwidrigen Altbestand und bei Fortführung der dem neuen Plan widersprechenden Bebauung schneller ein Zustand eintreten, bei dem mit einer Realisierung des Plans nicht mehr gerechnet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 11. Dezember 2000 - 4 BN 58.00 -, Rn. 3, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19

    Vereinbarkeit einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht wies die Berufung mit Urteil vom 28. November 2019 zurück und ließ die Revision zu, über die noch nicht entschieden worden ist (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. November 2019 - 5 LB 3/19 -, juris; BVerwG - 7 C 3.20 -).

    Ohne dass im Rahmen der Zulässigkeit abschließend zu klären wäre, ob es sich bei dem überplanten Bereich um einen Ortsteil oder eine Splittersiedlung handelt, besteht vor dem Hintergrund der Ausführungen des 5. Senats in seiner Entscheidung vom 28. November 2019 (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. November 2019 - 5 LB 3/19 -, Rn. 42 ff., juris) jedenfalls die für die Annahme eines Rechtsschutzbedürfnisses ausreichende Möglichkeit, dass - unter Einbeziehung des Guts Stendorf - die tatsächlich vorhandene Bebauung einem Dorfgebiet gemäß § 5 BauNVO entspricht.

  • VG Schleswig, 22.09.2016 - 6 A 56/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15
    Die Errichtungs- und Betriebsgenehmigung war Gegenstand des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens 6 A 56/13.

    In seinem Urteil vom 22. September 2016 wies das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Klage der Gutsverwaltung ... Herr F.C.H. (vgl. Schl.-Holst. VG, Urteil vom 22. September 2016 - 6 A 56/13 -, juris) ab.

  • BVerwG, 02.01.2001 - 4 BN 13.00

    Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 18.06.1982 - 4 N 6.79

    Rüge - Verletzung - Verfahrens- und Formvorschriften - Bebauungsplan -

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2016 - 8 B 866/15

    Nachbarklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und

  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 2 D 62/14

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan; Geltendmachung einer Verletzung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2008 - 1 C 10634/07

    Normenkontrollverfahren - Mitwirkung ausgeschlossener Gemeinderatsmitglieder im

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.1996 - 1 L 262/95

    Planungsrecht; Ausbau; Dachgeschoß; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler;

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.09.1996 - 2 K 8/94

    Abwassergebühren für Sammelgruben und Hauskläranlagen

  • BVerwG, 05.11.1998 - 4 BN 48.98
  • BVerwG, 17.02.2021 - 7 C 3.20

    Kein Drittschutz der Natura 2000-Vorschriften zugunsten des Eigentümers

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.11.2006 - 2 LB 23/06

    Befangenheit von Ratsmitgliedern bei Entscheidung über Absetzung einer

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2021 - 1 KN 3/20

    Abwägungsgebot; Baurecht auf Zeit; Immissionskonflikt; Lärm; Trennungsgebot;

  • BVerwG, 25.06.2020 - 4 CN 3.19

    Intertemporales Prozessrecht; Normenkontrollantrag; Präklusion; Schutzwürdige

  • BVerwG, 12.12.2018 - 4 BN 22.18

    Anforderungen an die Antragsbefugnis eines Planaußenliegers (hier:

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10a NE 40/90

    Nichtigkeit eines Bebauungsplan; Befangenheit eines Ratsmitglieds

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 KN 19/16

    Anwendbarkeit der Aufhebung von VwGO a.F. § 47 Abs 2a auf "alte"

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.03.2002 - 2 K 10/99

    Rechtsweg, Ausschließungsgründe, Unmittelbarkeit

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.08.1994 - 1 K 2/94

    Normenkontrollantrag; Landwirt; Bebauungsplan; Wohnbebauung; Planurkunde;

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17

    Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 72, juris).

    Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung maßgebend (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 79, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.05.2021 - 1 KN 21/16

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Ortsübliche Bekanntmachung; Verletzung

    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil die Antragstellerin durch die von ihr angestrebte Unwirksamerklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch ihre Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, juris [Rn. 5]; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, juris [Rn. 42] m.w.N.).

    Als Folge dieser Regelung ist - wie vorstehend ausgeführt - die Erhebung einer Rüge innerhalb der vorgesehenen Frist zusätzliche Tatbestandsvoraussetzung des Aufhebungsanspruchs (Schliesky/Schulz, in: Bracker u. a., Praxis der Kommunalverwaltung, GO, § 4 Rn. 246; s.a. Urteil des Senats vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, a.a.O. [Rn. 58 ff.]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 20/17

    Wohnnutzung in einem sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Kurgebiet"

    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil die Antragsteller durch die von ihnen angestrebte Unwirksamerklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch ihre Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern könnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2008 - 4 BN 13.08 -, Rn. 5, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 42, juris, m. w. N.).

    Nur ergänzend weist der Senat deshalb darauf hin, dass eine wirksame Rüge schon nach dem Wortlaut erst nach Fristbeginn erhoben werden kann (vgl. ausführlich und mit m. w. N. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 83, juris) und deshalb die im Planverfahren eingereichte Stellungnahme der Antragsteller zu 12 und zu 13 vom 19. Februar 2016 ein Rügeschreiben nach § 215 Abs. 1 BauGB nicht zu ersetzen vermag.

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 11/18

    Heilung von Mängeln der Bestimmtheit im Planaufstellungsverfahren; Lagerräume für

    Das hat zur Folge, dass ein solcher innerhalb der Jahresfrist nicht ordnungsgemäß geltend gemachter Verfahrens- oder Formfehler auch in einem laufenden Normenkontrollverfahren - wie hier - nicht beachtet werden, dass also aus ihm nicht die Ungültigkeit der Satzung hergeleitet werden darf (Urteil des Senats vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 62, juris).

    Eine wirksame Rüge kann schon nach dem Wortlaut erst nach Fristbeginn erhoben werden (ausführlich zum Ganzen: Urteil des Senats vom 01.10.2020 - 1 KN 13/15 -, Rn. 83 ff., juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.11.2019 - 5 LB 3/19

    Vereinbarkeit einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Sie ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen Normenkontrollverfahrens (1 KN 13/15).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20

    Naturschutzverordnung bezüglich eines Binnensees; formelle Anforderungen, insbes.

    § 19 Abs. 9 LNatSchG a.F. gilt nicht nur für die prinzipale Normenkontrolle gemäß § 47 VwGO, sondern auch für die - zeitlich unbegrenzt mögliche - inzidente Normenkontrolle bei sonstigen Gerichtsverfahren (vgl. zu § 215 Abs. 1 BauGB: BVerwG, Urteil vom 4. März 1999 - 4 C 8.98 -, juris Rn. 15 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 1 KN 13/15 -, juris Rn. 62; VGH München, Urteil vom 29. September 2020 - 1 N 16.1258 -, juris Rn. 15; OVG Bautzen, Urteil vom 27. April 2017 - 1 C 12/15 -, juris Rn. 38; OVG Münster, Urteil vom 28. August 2014 - 7 A 2666/12 -, juris Rn. 59), dies gilt auch für andere Gerichtsbarkeiten (vgl. zur Anwendung von § 215 BauGB in Baulandsachen: OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Mai 2022 - 18 U 2/18 -, juris Rn. 68 m.w.N.).
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